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ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 sistiert

Berger Thomas 22.03.2020

Aufgrund der aktuell nicht vorhersehbaren Entwicklung der CORONA-Pandemie und möglichen Durchführungsproblemen ist die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee für das Jahr 2020 sistiert.

Das hat zur Folge, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.